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In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden

Posted by on 30. Juni 2020

 

In der neuen Corona-Verordnung des Landes Berlin, die am Siebenschläfertag in Kraft trat, steht ein Satz, der es in sich hat: „In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.“
So formuliert, bedeutet das: Chorproben, Ensembleproben an Opernhäusern, schon Duette wären nicht mehr möglich, sogar beim Einzelunterricht im Gesang müsste der Lehrer den Mund halten.
Die Reaktion der singenden Bürger Berlins fiel so geharnischt aus, dass der Kultursenator Klaus Lederer sich per Twitter über „viele unsachliche Mails“ beschwerte. Der Deutsche Chorverband warf dem Politiker in einem offenen Brief die „Auslöschung von Kulturgut“ vor und machte ihn für das „Sterben des Nachwuchses“ verantwortlich.
https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/buehne-und-konzert/neue-corona-verordnung-singverbot-in-berlin-16834388.amp.html

Nachfrage beim Gesundheitsamt in Zwickau,
aktueller Stand vom 30.06.2020:
Wir dürfen Singen, Mindestabstand 3 Meter seitlich,
6 Meter in Singerichtung. Gilt auch im Freien!

 

 

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