Generell einigten sich Bundesregierung und die Vertreter der Länder, heute am 14.04.2020, darauf, die Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bis mindestens zum 3. Mai zu verlängern. Die Bürger sollen untereinander weiter einen Mindestabstand halten und auf soziale Kontakte verzichten. Weiter gilt: Außer Haus dürfen sich die Bürger nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit einer weiteren Person aufhalten.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt. Die konkrete Größe erlaubter Veranstaltungen sollen die Länder festlegen. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie andere religiöse Feierlichkeiten sind weiterhin nicht gestattet, erklärte Angela Merkel in ihrer Pressekonferenz.
Das Versammlungsverbot gilt weiterhin und alle Gaststätten bleiben auf unbestimmte Zeit geschlossen.