Die Staatsregierung beschließt eine Ausgangsgangs- und Kontaktsperre ab dem 23.03. – 05.04.2020 (voraussichtlich). Gaststätten müssen schließen und ein Versammlungsverbot wird festgelegt.
Damit sind unsere Chorproben bis auf weiteres passé.
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Die Staatsregierung beschließt eine Ausgangsgangs- und Kontaktsperre ab dem 23.03. – 05.04.2020 (voraussichtlich). Gaststätten müssen schließen und ein Versammlungsverbot wird festgelegt.
Damit sind unsere Chorproben bis auf weiteres passé.